Grundbuchamt
Zuständigkeit
Beim Grundbuchamt Stendal werden die Grundbücher für die in der Stadt Stendal und im Landkreis Stendal gelegenen Grundstücke geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch, aus dem die rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) an den Grundstücken ersichtlich sind. Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (zum Beispiel Lage des Grundstücks, Grenzverlauf) ist ausschließlich Aufgabe des Vermessungsamtes (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt); Lagepläne können daher nur dort angefordert werden.
* Durch die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt hat sich die Zugehörigkeit einiger Gemeinden geändert. Sie können die Zuständigkeit über das Ortsverzeichnis der Webseite www.justiz.de überprüfen.
Sprechzeiten
- Es gelten die allgemeinen Sprechzeiten des Amtsgerichts Stendal
Wer erhält Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck
- Der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte eines eingetragenen Rechts (zum Beispiel Grundschuld, Nießbrauch, Geh- und Fahrtrecht)
- Andere Personen dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen können (zum Beispiel als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels gegen den eingetragenen Eigentümer)
- Kein berechtigtes Interesse haben zum Beispiel Kauf- oder Mietinteressenten, die durch die Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen. Ist ein berechtigtes Interesse nicht gegeben, ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder eines Berechtigten vorzulegen.
Wie erhalte ich Grundbucheinsicht oder einen Grundbuchausdruck?
- Persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt unter Vorlage eines Ausweises
- Anforderung eines Ausdrucks schriftlich oder per Telefax mit Unterschrift des Antragstellers
- Anforderungen per Telefon oder e-mail können nicht berücksichtigt werden
Welche Gebühren fallen an?
- Die Grundbucheinsicht ist gebührenfrei
- Der amtliche (beglaubigte) Ausdruck kostet 20,- Euro, der einfache (unbeglaubigte) Ausdruck 10,- Euro. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.
Elektronisches Grundbuch
Seit Einrichtung von SolumSTAR besteht für einen autorisierten Personenkreis (Notare, Banken, Sparkassen, Behörden der Landesverwaltung) die Möglichkeit des Online-Zugriffs innerhalb ihrer eigenen Räumlichkeiten. Die Zulassungsmodalitäten (technisch, rechtlich, kostenmäßig) für den Online-Zugriff werden über die Internetadresse des Oberlandesgericht Naumburg bereit gestellt.
Weitere Informationen und Hinweise
- Antrag auf Grundbuchausdruck [pdf]
- Landesamt für Vermessung und Geoinformation
- Notarkammer Sachsen-Anhalt
- Bundesnotarkammer