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Das Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht verfolgt das Ziel, geistig und körperlich Behinderten, Suchtkranken und gebrechlichen alten Menschen zu helfen, d. h. ihre rechtliche Situation zu verbessern.

Der Eintritt einer Betreuung setzt voraus:

  • Volljährigkeit des Betreuten
  • Psychische Krankheit oder körperliche, geistige bzw. seelische Behinderung
  • Fehlen der Fähigkeit , seine Angelegenheiten selbst zu besorgen.

Wenn Dritte vorhanden sind, die den Betroffenen freiwillig und in seinem Interesse unterstützen, ist eine Betreuung überflüssig. Dies kann durch eine Vorsorgevollmacht erreicht werden und muss vor Eintritt der  Geschäftsunfähigkeit vom Vollmachtgeber erteilt werden.

Hinweis hierzu finden sie auf folgenden Seiten des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung.

  

Das Betreuungsverfahren

Hinweise von der Anregung einer Betreuung bis hin zur Betreuerbestellung erhalten Sie hier.

Formulare in Betreuungssachen

Betreuungsanregung:

Um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers anzuregen, können Sie dieses Formular (nicht barrierefrei) benutzen.

Für rechtliche Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigte: 

  • Bericht (nicht barrierefrei) über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten
  • Vermögensübersicht (nicht barrierefrei) Langform
  • Erklärung (nicht barrierefrei) des Betreuten über die selbständige Verfügung des Girokontos
  • Erklärung (nicht barrierefrei) des Betreuten über die wöchentliche Geldabhebung
  • Rechnungslegung (nicht barrierefrei) über die Verwaltung des Vermögens