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Amtsgericht Stendal

 

Warnung: Betrügerischer Gebühreneinzug nach Registereinträgen

Stendal. Aus gegebenem Anlass warnt die Justiz vor einer seit Jahren bekannten Betrugsmasche. Gewerbetreibende oder Unternehmen, die eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, erhalten neuerdings wieder gefälschte Kostenrechnungen, mit denen angebliche Auslagen für die Veröffentlichung und Gerichtsgebühren geltend gemacht werden. Die Zahlungsaufforderungen sind verhältnismäßig professionell gestaltet und wirken für einen Laien auf den ersten Blick authentisch. Um möglichst glaubwürdig zu wirken, übernehmen die Absender Inhalte aus gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet oder in der Presse (z.B. Datum der Eintragung, Registerzeichen, Name und Gegenstand einer GmbH). Viele betroffene Unternehmen zahlen die Beträge zunächst gutgläubig, weil sie die Leistungen des Registergerichts in Anspruch genommen haben. Dass sie Betrügern aufgesessen sind, tritt erst zutage, wenn die echte Kostenrechnung kommt. Leider haben die Täter trotz Information der Notare, der Industrie- und Handelskammer sowie der Antragsteller mithilfe von Hinweisblättern und trotz strafrechtlicher Verfolgung in jedem angezeigten Missbrauchsfall vereinzelt Erfolg. Echte Gerichtskostenrechnungen sind daran zu erkennen, dass die Zahlung zugunsten des Amtsgerichts Stendal auf ein Konto der Bundesbank erbeten wird (BIC: MARKDEF1810).

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Stendal.

Ich freue mich sehr über Ihr Interesse am Amtsgericht Stendal. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche nützliche Informationen rund um das Amtsgericht Stendal. Ferner haben Sie die Möglichkeit, Formulare und Broschüren herunter zu laden, um sich unnötige Weg zu ersparen.

Beachten Sie bitte, dass sie per E-Mail keine Schriftsätze und keine Antragsschriften einreichen können! Dies gilt auch für sonstige Erklärungen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Der Direktor des Amtsgerichts Stendal
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgericht Stendal

Kontakt

Justizzentrum "Albrecht der Bär"
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39576 Hansestadt Stendal

Amtsgericht Stendal
Postfach 10 11 55
39576 Hansestadt Stendal

Telefonzentrale
Tel.: 03931/58-0
Fax: 03931/58-2000
E-Mail: mailto:ag-sdl(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Bitte beachten Sie, dass Sie per E-Mail keine Schriftsätze und keine Antragsschriften einreichen können! Dies gilt auch für sonstige Erklärungen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist. Die Einreichung elektronischer Dokumente kann ausschließlich über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.

 

EGVP - Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Mit Wirkung vom 01. Januar 2018 können elektronische Dokumente mit Anträgen und ähnlichen Erklärungen rechtsverbindlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.

Hinweis für die Nutzer des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA): 

Um ein korrektes Ergebnis bei der Suche nach dem Amtsgericht Stendal im beA zu erhalten, sind zwingend folgende Suchangaben zu verwenden:
Ort und Postleitzahl   oder   Hansestadt Stendal
Die bloße Ortsangabe ohne den Zusatz "Hansestadt" oder ohne die Postleitzahl kann dazu führen, dass kein Treffer angezeigt wird.

Eine formlose Übersendung von Dateien aller Art per "normaler" E-Mail genügt nicht.

Nähere Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhalten Sie unter folgender Adresse www.egvp.de.

Auch die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Stendal sind mit Wirkung vom 01. Januar 2018 über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Stendal erreichbar.

Behördenleitung

Direktor des Amtsgerichts
Kay Timm

Geschäftsleiterin des Amtsgerichts
Anja Klitsch

Die Behördenleitung erreichen Sie unter der oben genannten E-Mail-Adresse.

Achtung! Geänderte Sprechzeiten ab 06.02.2019

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag:               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:             9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag:                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Sprechzeiten der Zahlstelle/Gerichtskasse:

Montag:               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag:                9:00 Uhr bis 12:00 Uhr