Menu
menu

Gerichtsnahe Mediation bei dem Amtsgericht Stendal

Seit dem 01. Januar 2009 bietet das Amtsgericht Stendal den Parteien eines anhängigen Rechtsstreites die Mediation im Gerichtsverfahren als ein zusätzliches Verfahrensinstrument zur Streitbeilegung an, das nunmehr in § 278 Abs.5 ZPO auch ausdrücklich erwähnt ist. Es ist damit auch in der Zivilprozessordnung klargestellt, dass ein Güterichter auch als Mediator tätig werden kann.

Den Parteien wird damit die Chance einer besseren Konfliktlösung durch ein freiwilliges Vermittlungsgespräch mit einem neutralen Gesprächspartner gegeben.

Die streitenden Parteien und ihre Rechtsanwälte können sich der kostenlosen Hilfe eines Richters, der speziell als Mediator geschult wurde, bedienen, der im Konflikt als neutraler Dritter vermitteln wird. Im Mediationsgespräch, das vertraulich und nicht öffentlich geführt wird, sollen die Parteien mit Hilfe des Güterichters als Mediator selbstständig eine sinnvolle, verbindliche, umfassende und insbesondere nachhaltige Problemlösung entwickeln.

Das Mediationsverfahren basiert auf folgenden Grundsätzen:

  •  Freiwilligkeit

Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme.

  • Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien und die Güterichter verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

  • Informiertheit

Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden.

  • Eigenverantwortlichkeit

Die Parteien finden selbst eine Lösung ihres Konflikts.

  • Allparteilichkeit

Der Güterichter ist als Mediator der Sichtweise und den Interessen jedes Beteiligten gleichermaßen verpflichtet.

  • Ergebnisoffenheit

Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen.

Die Mediation soll als alternatives Verfahrensinstrument zur Konfliktbeilegung ohne Zeitverlust, in der Regel sogar mit Zeitgewinn, für  Parteien und Rechtsanwälte nutzbar sein. Im Falle des Scheiterns der Mediation geht der Fall umgehend an den zuständigen Richter zurück, und das streitige Verfahren wird fortgesetzt.

Die Vorteile für die Parteien liegen auf der Hand:

Den Beteiligten wird ein flexibleres Verfahren und ein breiteres Lösungsspektrum für den Konflikt geboten, als es in einem Rechtsstreit möglich wäre. Während im Prozess meist ausschließlich über rechtliche Konsequenzen vergangenen Verhaltens zu entscheiden ist, sollen die Parteien der Mediation den Blick in die Zukunft richten und für beide Seiten zufriedenstellende und dauerhafte Lösungen ihres Konflikts finden.

Im Rahmen der Mediation können dabei auch weitere, bislang nicht streitgegenständliche, die Beteiligten aber belastende Konflikte - ggf. auch durch Einbeziehung Dritter einer Lösung zugeführt werden.

Als Güterichter und Mediatoren sind zur Zeit bei dem Amtsgericht Stendal folgende Richter tätig, die Ihnen für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung stehen:

  • Herr Richter am Amtsgericht Lentner (Telefon: 03931/58-3639)
  • Herr Richter am Amtsgericht Weißer (Telefon: 03931/58-5510).

 

Infoblatt "Warum Mediation (auch) beim Amtsgericht Stendal