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Vereinsregister

Das Vereinsregister des Landes Sachsen-Anhalt wird seit dem 01.04.2007 zentral bei dem Amtsgericht Stendal geführt.

Die Konzentration der Register erzwang die Vergabe neuer Registernummern. Eine Übersicht über die Vergaberegeln finden sie hier.

Nachfolgende Muster und Merkblätter sollen Ihnen eine Hilfestellung für die Gründung des Vereins sowie für spätere Veränderungen geben. Um Verzögerungen bei der Eintragung in das Vereinsregister oder anderweitige rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte sich jeder Interessierte mit den Mustern und Merkblättern vertraut machen. Unter anderem finden Sie hier eine Mustersatzung und Hinweise zu den notwendigen Mitteilungen an das Registergericht.

Weitergehende Informationen insbesondere zu den Möglichkeiten der Einsichtnahme finden Sie direkt unter der Rubrik Zentrales Registergericht.

 

Nachfolgend finden sie Merkblätter und Muster für Vereine. Sie entsprechen dem aktuellen rechtlichen Stand: